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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

3

(1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die niedrig bewertet sind und nicht stammen aus:

  • 1. der Land- und Forstwirtschaft,

  • 2. der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung und Montage von Wirtschaftsgütern sowie dem Aufsuchen und der Gewinnung von Bodenschätzen,

  • 3. dem Betrieb eines Kreditinstituts oder eines Versicherungsunternehmens, die für ihre Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhalten oder Mittel aus ausländischen Kapitalmärkten aufnehmen, die sie ausschließlich im Ausland anlegen,

  • 4. dem Handel,

  • 5. dem Bewirken von Dienstleistungen und

  • 6. der Vermietung oder Verpachtung, ausgenommen

    • a) die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen, sofern nicht nachgewiesen wird, daß die ausländische Gesellschaft die Ergebnisse eigener Forschungs- oder Entwicklungsarbeit auswertet,

    • b) die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken außerhalb des Staates der Geschäftsleitung oder des Sitzes der ausländischen Gesellschaft, sofern die Einkünfte ...

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