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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Referentenentwurf v.

63

[...]

Artikel 7 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)

§ 27 Absatz 3 Nummer 3 des Umwandlungssteuergesetzes vom (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„3. § 21 in der am geltenden Fassung ist für einbringungsgeborene Anteile im Sinne von § 21 Absatz 1, die auf einem Einbringungsvorgang beruhen, auf den Absatz 2 anwendbar war, weiterhin anzuwenden. Für § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in der am geltenden Fassung gilt dies mit der Maßgabe, dass

  • a) eine Stundung der Steuer gemäß § 6 Absatz 5 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2782) unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgt, wenn die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist und das die Besteuerung nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 auslösende Ereignis vor dem eintritt; § 6 Absatz 6 und 7 des Außensteuergesetzes in der am geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden...

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