Außensteuerrecht
2025
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3. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen
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Zurechnung begründet Konflikt mit Ertragsteuer-DBA. Werden einer Person i.S. des § 2 über § 5 Abs. 1 Satz 1 bestimmte Einkünfte von einer ausländischen Gesellschaft zugerechnet, dann stellt sich die Frage, ob diese Zurechnung zu einem Konflikt mit einem zwischenstaatlichen DBA führen. Vor einer Beantwortung dieser Frage muss man allerdings die Vorfrage beantworten, welches DBA ggf. zur Anwendung gelangen kann. Insgesamt sind vier Konstellationen denkbar: Zunächst könnte das DBA zwischen dem Ansässigkeitsstaat der Person i.S. des 2 und dem ggf. abweichenden Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft angesprochen sein. Denkbar ist auch, dass das DBA zwischen dem Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft und dem ggf. abweichenden Quellenstaat angesprochen ist. Möglich ist aber auch, dass das DBA zwischen dem Ansässigkeitsstaat der Person i.S. des § 2 und dem ggf. abweichenden Quellenstaat betroffen ist. Schließlich kann man auch nur an das zwischen dem Ansässigkeitsstaat der Person i.S. des § 2 und Deutschland abgeschlo...