Außensteuerrecht
2025
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3. Stellungnahme der Bundesregierung (BT-Drucks. 12/4487)
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Zu Nummer 35 (Artikel 6 Nr. 1 — § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG)
Die Bundesregierung stimmt der Empfehlung nicht zu.
Die Neuregelung soll den Zugang inländischer Gesellschaften zu ausländischen Kapitalmärkten erleichtern. Dementsprechend sollen Erträge ausländischer Finanzierungsgesellschaften aus der Kapitalaufnahme auf ausländischen Kapitalmärkten und die Vergabe ins Inland nicht S. 16 mehr der Zugriffsbesteuerung unterliegen. Bei unangemessener Gewinnverlagerung ins Ausland durch überhöhte Zins- und Kostenverrechnung können Gewinnberichtigungen gemäß § 1 AStG durchgeführt werden, so daß das Gewinnverlagerungspotential weiterhin eingeschränkt bleibt. Soweit die ausländische Finanzierungsgesellschaft Kapital an nahestehende Gesellschaften vergibt, die ausländisch beherrscht sind, wirkt außerdem § 8 a KStG Mißbräuchen entgegen. Die konzerninterne Darlehensaufnahme bleibt weiterhin ausgeschlossen.