Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Ausländische Gesellschaft
Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung im Sinne des Absatzes 5 unterliegen und nicht stammen aus:
...
151
Wegen des Begriffs ausländischen Gesellschaft wird auf § 7 AStG Rz. 64 ff. verwiesen. Der Begriff Zwischengesellschaft wurde bereits in Rz. 32 erläutert. Wann Einkünfte einer niedrigen Besteuerung unterliegen, ergibt sich aus § 8 Abs. 3—5 (vgl.die dortige Kommentierung).