Außensteuerrecht
2025
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4. Bericht und Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. (BT-Drucks. 17/13722)
73
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetz
Nummer 3
a) In Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 2“ durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 2 oder § 7 Absatz 6“ ersetzt. S. 34
b) In Satz 2 werden die Wörter „Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuer (ABl. EG Nr. L 336 S. 15), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/98/EWG des Rates vom (ABl. EU Nr. L 363 S. 129) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,“ durch die Wörter „Amtshilferichtlinie gemäß § 2 Absatz 2 des EU-Amtshilfegesetzes“ ersetzt.