Außensteuerrecht
2025
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20. DOK 2024/1078709, BStBl. I 2025, 207 — Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise — Auszug § 8 AStG betreffend
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B. Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung
1.7Die Regelungen zur Einkünftekorrektur, mit grundsätzlicher Ausnahme des § 1 AStG (vergleiche BFH vom I R 41/82, BStBl. II S. 868), gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i.S.d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i.S.d. §§ 7 ff. AStG.
Die M-AG (Sitz im Inland) ist zu 100 Prozent an der T-AG im niedrig besteuernden Ausland beteiligt. Diese ist Zwischengesellschaft i.S.d. §§ 7 ff. AStG; ihre gesamten Einkünfte sind als passiv zu qualifizieren. Die T-AG steht mit der E-AG (ansässig in einem anderen ausländischen Staat) in einer Geschäftsbeziehung. Die T-AG vergibt an die E-AG ein Darlehen in Höhe von einer Million Euro zu einem unangemessen niedrigen Zinssatz (ein Prozent, fremdüblich wären zehn Prozent). Eine Korrektur seitens der ausländischen Finanzverwaltung wurde nicht vorgenommen. Im Rahmen der Anwendung der Re...