KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 10 Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
(1) Allen ArbeitnehmerInnen gebührt einmal in jedem Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration und ein Urlaubszuschuss.
Lehrlinge erhalten als Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss je einen Betrag in der Höhe des monatlichen Lehrlingseinkommens.
Bei ProvisionsbezieherInnen, die außer der Provision ein Monatsgehalt (Fixum) beziehen, wird der Berechnung von Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss das Fixum zugrunde gelegt.
ProvisionsbezieherInnen, mit denen nur Provision vereinbart ist, haben nur insoweit Anspruch, als ihr Jahresbezug geringer ist als das Vierzehnfache des ihnen gebührenden kollektivvertraglichen Mindestgrundgehaltes.
(2) Der Berechnung der ...