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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

XXI. Absatz 21 a.F. (i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG v. )

„(21) 1§ 2 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1809) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden. 2Auf Antrag ist § 2 Absatz 5 Satz 1 und 3 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1809) bereits für Veranlagungszeiträume vor 2013 anzuwenden, bereits ergangene Steuerfestsetzungen sind aufzuheben oder zu ändern. 3§ 8 Absatz 2 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1809) ist erstmals anzuwenden

  • 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum,

  • 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum,

für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem beginnt. 4§ 15 Absatz 1, 5 bis 11 sowie § 18 Absatz 4 sind in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1809) für die Einkommen- und Körperschaf...

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