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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

III. Absatz 3 a.F. (i.d.F. des StÄndG 1992)

„(3) Soweit in Anwendung des § 10 Abs. 3 Wirtschaftsgüter erstmals zu bewerten sind, sind sie mit den Werten anzusetzen, die sich ergeben würden, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären.“

S. 23

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Keine inhaltliche Gesetzesänderung. § 20 Abs. 3 wurde im StÄndG 1992 in § 21 Abs. 3 übergeleitet. Abgesehen davon handelt es sich zusammen mit Abs. 2 um die einzigen Absätze, die inhaltlich nie geändert wurden. Im Gegensatz zu § 21 Abs. 2 hat die Vorschrift auch heute noch Bedeutung. Dies zeigt sich zB dann, wenn unbeschränkt steuerpflichtige Personen einen ausländischen (Teil-)Konzern erwerben und damit erstmalig in die Hinzurechnungsbesteuerung eintreten. Die Problematik der Vorschrift muss auch vor dem Hintergrund des § 6 Abs. 1 Nr. 5 a EStG, weil der Gesetzgeber dort eine Regelung geschaffen hat, aufgrund derer Wirtschaftsgüter mit ihrem gemeinen Wert zu bewerten sind, wenn sie erstmalig von der inländischen Steuerpflicht erfasst werden.

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Vorschrift ...

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