Außensteuerrecht
2025
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1. BStBl. I 1995, Sondernummer 1 (Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 20 AStG betreffend)
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20. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen
20.1 Der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG und der Regelung über Familienstiftungen in § 15 AStG stehen die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nicht entgegen.
20.2 § 20 Abs. 2 AStG stellt ausländische Betriebsstätten und Personengesellschaften einer ausländischen Gesellschaft gleich, soweit bei ihnen Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter anfallen. Insoweit wird eine Freistellung nach den Doppelbesteuerungsabkommen durch die Anrechnung ausländischer Steuern ersetzt. § 20 Abs. 2 AStG kommt daher nur dann zur Anwendung, wenn die Betriebsstätte oder Personengesellschaft Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielt, die Einkünfte im Belegenheitsstaat einer Ertragsteuerbelastung von weniger als 30 vH unterliegen und diese auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens in der Bundesrepublik Deutschland freigestellt sind. Für die Anrechnung sind die Vor...