Außensteuerrecht
2025
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VI. Aufteilung des Einigungsbereichs (Abs. 3a Satz 6)
... 6In den Fällen des Satzes 5 ...
1. Regelungsgegenstand
1046
Bestimmung des Fremdvergleichspreises im Einigungsbereich. § 1 Abs. 3a Satz 6 regelt die konkrete Bestimmung des Fremdvergleichspreises im Einigungsbereich i.S.v. § 1 Abs. 3a Satz 5 und damit die Aufteilung des Einigungsbereichs zwischen den Transaktionspartnern.
Abgrenzung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 und § 1 Abs. 3a Satz 5. Auf Rz. 1037 f. wird verwiesen.
2. Aufteilung nach Maßgabe des Fremdvergleichs
a) Betriebswirtschaftliche Lösungsansätze
1047
Betriebswirtschaftliche Sicht zur Aufteilung von Einigungsbereichen. Da sich der Gesetzgeber mit der Einführung des hypothetischen Fremdvergleichs in Gestalt der sog. Einigungsbereichsbetrachtung die Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre zu eigen macht, erscheint es sinnvoll, zunächst die betriebswirtschaftlichen Lösungsansätze zu vergegenwärtigen. In der Betriebswirtschaftslehre werden Fragestellungen zur Aufteilung von Einigungsbereichen u.a. im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung diskutiert und dies insbeso...