Außensteuerrecht
2025
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I. Maßgeblichkeit und Bestimmung der tatsächlichen Verhältnisse des zu beurteilenden Geschäftsvorfalls (Abs. 3 Satz 1)
1. Vorbemerkungen
a) Vergleichbarkeitsanalyse nach den OECD-Leitlinien
551
Gegenstand der Vergleichbarkeitsanalyse. Die OECD-Leitlinien enthalten in Tz. 3.1 ff. umfangreiche Empfehlungen zur Durchführung von Vergleichbarkeitsanalysen, die an die Darstellungen zu den Vergleichbarkeitsfaktoren in Tz. 1.33 ff. der OECD-Leitlinien anknüpfen. Im Hinblick auf den konkreten Gegenstand des Vergleichs stellen die OECD-Leitlinien klar, dass sich die Vergleichbarkeitsanalyse nicht in der Suche nach Vergleichswerten erschöpft, sondern sich auf beide Elemente des Vergleichs erstreckt, nämlich den zu prüfenden konzerninternen Geschäftsvorfall ebenso wie die Fremdgeschäftsvorfälle. Hierbei knüpft die Identifikation potenziell vergleichbarer Fremdgeschäftsvorfälle an die vorhergehende Analyse des konzerninternen Geschäftsvorfalls im Hinblick auf die relevanten Vergleichbarkeitsfaktoren ( Rz. 563 ff.) an. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nach dem Glossar zu den ...