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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

19. — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG

8. Einkünfte von Zwischengesellschaften

8.0. Grundsätze

316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnungsbesteuerung ausgeschlossen. Als passi S. 62 ve Einkünfte unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung dagegen solche Einkünfte, die nicht aktiv i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG sind und einer niedrigen Besteuerung i.S.d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen (Zwischeneinkünfte; vgl. Tz. 7.1.1.4).

317 Die Qualifikation der Einkünfte ist nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen. Es ist dabei ohne Bedeutung, zu welcher Einkunftsart i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG die Einkünfte gehören.

8.0.1. Zurechnung von Tätigkeiten

318 Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländischen Gesellsch...

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