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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

9. , FR 1979, 584 = BStBl. I 1979, 644 (betr. Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG)

9

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG wie folgt Stellung genommen:

1. Kapitalaufnahme

§ 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG stellt darauf ab, ob das Kapital auf ausländischen Kapitalmärkten aufgenommen worden ist. Die aufnehmende Gesellschaft muß dabei selbst an den ausländischen Kapitalmarkt herangetreten sein. Es genügt nicht, wenn Nahestehende i.S. des § 1 AStG als Treuhänder oder Vertreter in die Kapitalaufnahme eingeschaltet sind, ohne dass diese den Kapitalgebern offenlegen, in wessen Interesse sie tätig werden.

2. Kapitalzuführung

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG muß das aufgenommene Kapital den außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes gelegenen Betrieben oder Betriebsstätten „auf Dauer“ zugeführt werden. Das Kapital darf nicht Betrieben oder Betriebsstätten im Inland — auch nicht vorübergehend — zugeführt werden. Der Begriff „auf Dauer“ setzt einen längeren Zeitraum voraus. ...

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