Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Absatz 2 (Fassung für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften beginnend nach dem )
399a
Literatur:
Grotherr , IWB Gruppe 1, Fach 3, S. 2269; Hammerschmitt/Rehfeld , IWB Gruppe 1, Fach 3, S. 2293; Häuselmann , BB 2008, 20; Köhler/Haun , Ubg 2008, 73; Schmidt/Schwind , NWB Fach 2, S. 9713; Schönfeld , IStR 2008, 763; Sedemund , BB 2008, 696.
1. Allgemeines
400
Entstehungsgeschichte im Überblick. In § 8 Abs. 2 war ursprünglich die Regelung zur sog. „Landes- und Funktionsholding“ enthalten (vgl. dazu Anm. 601 ff.). Diese Regelung war mit Aufnahme von § 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9 durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz obsolet geworden und ist entsprechend für Wirtschaftsjahre beginnend mit dem außer Kraft getreten. Die Lücke zwischen § 8 Abs. 1 und Abs. 3 wurde anlässlich der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Cadbury Schweppes“ gefüllt. Das hierzu ergangene hatte bereits angekündigt, dass der vom EuGH geforderte (und durch das BMF-Schreiben für alle offenen Veranlagungszeiträume zugelassene) Gegenbeweis kodif...