Außensteuerrecht
2025
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2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)
„(4) 1...
2. es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu mindestens einem Zehntel unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen oder Gewinn unterliegt, ohne davon befreit zu sein, von der unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft zufließen.“
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Ausnahme für bestimmte Schachtelbeteiligungen. Eine weitere Ausnahme vom Anwendungsbereich des § 50j EStG sieht die Nr. 2 des Abs. 4 Satz 1 für qualifizierte Schachtelbeteiligungen vor. Die Voraussetzungen entsprechen dabei im Wesentlichen denjenigen des § 50d Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 EStG für die Teilnahme am Freistellungsverfahren für die Kapitalertragsteuer bei DBA-Entlastungsansprüchen (vgl. Rz. 95). Jene Vorschrift dürfte als Vorbild für die Formulierung des § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG gedient haben. Von der Regelung des § 50j EStG befreit sind danach grundsätzlich Einkünfte aus Beteiligungen einer aus...