Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinnbesteuerung eines im DBA-Ausland ansässigen Mitunternehmers (Satz 1)
a) Persönlicher Anwendungsbereich
... Steuerpflichtiger, der im Sinne eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im anderen Vertragsstaat ansässig ist, ...
56
Im DBA-Ausland ansässiger Stpfl. Die Norm stellt allgemein auf den „Steuerpflichtigen“ ab und differenziert damit nicht nach der Rechtsform. Folglich werden neben natürlichen Personen auch Körperschaften von § 50 i Abs. 1 erfasst. Es werden aber nur solche Stpfl. erfasst, die i.S. eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht in Deutschland, sondern im anderen Vertragsstaat ansässig sind. Auf Steuerinländer oder Stpfl. mit Ansässigkeit in einem Staat, mit dem kein DBA besteht (z.B. Brasilien), ist § 50 i Abs. 1 nicht anwendbar. Entsprechendes gilt, wenn ein DBA im Zeitablauf gekündigt wird. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in diesen Fällen das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich der Einkünfte aus S. 69 der Personengesellschaft mangels DBA nicht ausgeschlossen od...