Außensteuerrecht
2025
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15. Steuerbereinigungsgesetz 1999
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Durch das StBereinG 1999 v. wurde dem Abs. 6 des § 34 c heutiger Satz 6 angefügt. Die neue Regelung stellt die Reaktion auf die Rspr. des BFH dar und macht es erforderlich, den Umfang der Steuerermäßigung bei Bestehen von DBA zu begrenzen, um Doppelanrechnungen zu verhindern und den Abzug bei Ermittlung der Einkünfte in sog. „Missbrauchsfällen“ und bei künstlichen Gestaltungen auszuschließen. Dies gilt erstmals ab VZ 2000, vgl. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG idF des StBereinG.