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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Abkommensrecht

50

Treaty Override. Sofern der Tatbestand des § 4j Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG erfüllt ist, greift das (Teil-)Abzugsverbot für die (Lizenz)Aufwendungen i.S.d. § 4j Abs. 3 EStG „ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“. Diese Formulierung begründet einen Treaty override.

51

„Unschädlichkeit“ des Treaty Override. Ein Treaty override durchbricht zwar den Grundsatz des Vorrangs völkerrechtlicher Vereinbarungen i.S.d. § 2 AO, ist nach ständiger Rechtsprechung von BVerfG allerdings nicht zu beanstanden, sofern der Gesetzgeber seinen Willen zum Treaty override ausdrücklich im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck bringt.

52

Auswirkung des Treaty Override. Ungeachtet dessen ist fraglich, wie sich der in § 4j EStG normierte Treaty override im Verhältnis zu dem abkommensrechtlichen Verteilungsartikel des Art. 12 OECD-MA sowie dem in Art. 24 OECD-MA verankerten Diskriminierungsverbot überhaupt auswirkt.

53

Art. 12 OECD-MA. Gemäß § 4j EStG wird ein Betriebsausgabenabzug auf Ebene des inländischen Lizenznehmers verwehrt. Davon bleibt die Besteuerung der Einkünfte auf Ebene des (Lizenz-)Gläubigers und damit Ar...

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