KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 03.11.2025
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Angestellte - Spedition und Logistik - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Gehaltsregelung (Auszug)
F. Überzahlungen
Am sind die am bestehenden Ist-Gehälter um jenen Euro-Betrag zu erhöhen, um den der jeweilige kollektivvertragliche Mindestsatz am angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.
Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Gehalt und dem tatsächlichen Gehalt (ohne kollektivvertragliche Zulagen) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung nicht geschmälert werden.
Erhöht wird also das kollektivvertragliche Mindestgehalt, die Überzahlung bleibt unverändert. Achtung: Auch allenfalls vorhandene Reformbeträge durch ...