KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Fortbildungsfreistellung (gültig seit )
gültig von: bis:
XI. FREISTELLUNG AUFGRUND DER FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG
(1) Volldienstleistende berufsberechtigte Apotheker haben aufgrund ihrer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung Anspruch auf Freistellung im Ausmaß von 16 Stunden pro Dienstjahr.
Ein Nachweis über den Besuch konkreter Fortbildungsveranstaltungen ist vom Dienstnehmer nicht zu erbringen.
Das Entgelt für die ausgefallene Arbeitszeit ist fortzuzahlen.
(2) Teildienstleistenden berufsberechtigten Apothekern steht abhängig von ihrer gemeldeten wöchentlichen Normalarbeitszeit nach den folgenden Bestimmungen die Fortbildungsfreistellung zu:
Bei einer gemeldeten wöchentlichen Normalarbeitszeit ...