KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Telearbeit - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Keine Bestimmungen zu Telearbeit
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmungen zu Telearbeit/Homeoffice.
Ab hat es eine gesetzliche Regelung für Homeoffice in § 2h AVRAG gegeben. Darin wurde zunächst definiert, dass eine Arbeit im Homeoffice dann vorliegt, wenn regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbracht werden. Seit ist in § 2h Abs 1 AVRAG der Begriff der Telearbeit definiert. Diese liegt dann vor, wenn „regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie“ erbracht werden, dies in der Wohnung oder einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit.
Während die gesetzliche Definition von Homeoffice zunächst eine mögliche Arbe...