KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Handel - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Abschnitt 3) Entgelt A. Gehaltssystem NEU
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Arbeitnehmerinnen ist ein monatliches Mindestgehalt unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen zu bezahlen.
1.2. Allfällige Reformbeträge sind für die Berechnung aller gehaltsabhängigen Ansprüche in die Bemessungsgrundlage mit ein zu beziehen (z. B. Sonderzahlungen, Zuschläge, Jubiläumsgeld, Abfertigung, etc...).
(1.2. idF )
1.3. Sie sind unter Anwendung der folgenden Vordienstzeitenregelung in die ihrer Tätigkeit entsprechende Beschäftigungsgruppe (A-H) einzustufen.
Dabei sind die Beschreibungen der Beschäftigungsgruppe ausschlaggebend. Die Referenzfunktionen dienen als zusätzliche Orientierung.
(1.3. idF )
2. Vordienstzeitenanrechnung
2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Einstufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
2.1.1. Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin, oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis anzurec...