KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Telearbeit - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Quick-Info
Überblick
Schriftformgebot
Mindestinhalte für die Vereinbarungen
Musterdienstzettel
Der Kollektivvertrag sieht unter § 14 grundsätzliche Regelungen zur Vereinbarung von Telearbeit/Homeoffice vor (Näheres dazu unten). Des Weiteren beinhaltet der Kollektivvertrag einen Musterdienstzettel zur Vereinbarung von Homeoffice, welcher laut KV-Text zu verwenden ist. Sollte dieser jedoch nicht eingesetzt werden, ist keine Sanktion geregelt.
Die Definitionen von Telearbeit im KV und Telearbeit bzw. Homeoffice im Sinne des § 2h AVRAG (siehe dazu mehr unten) sind nicht deckungsgleich. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, in welchem Verhältnis die gesetzlichen Regelungen und die Telearbeitsregelung des KV stehen und was konkret anzuwenden ist.
Der KV selbst regelt ein Schriftformgebot für die Vereinbarung der Rahmenbedingungen, auch nachfolgende Mindestinhalte sind geregelt:
Arbeitsstätte,
Arbeitszeit,
Arbeitsmittel,
allfällige Aufwandserstattungen,
Haftungsregelungen,
Kontakt zum Betrieb und
Beendigung der Telearbeit.
Ab hat es eine gesetzliche Regelung für Homeoffice in § 2h AVRAG gegeben. Da...