KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
XIXa. Gehaltserhöhung bei überkollektivvertraglicher Entlohnung (IST-Gehälter)
a) Die am gegenüber den Werten der Mindestgehaltstabelle bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.
b) Bezüglich der Beschäftigungsgruppen III und IV der Gehaltstabelle gemäß KV-Reform 2015 gilt, dass bei Berechnung der Aufrechterhaltung der Überzahlung die Mindestgehaltstabelle 2020 um 1,5 % zu erhöhen ist und die am im Sinn der Zi a) bestehende Überzahlung in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten werden muss.
(XIXa gilt ab )
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.
Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Gehalt und dem tatsächlichen Gehalt (ohne kollektivvertragliche Zulagen), darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung nicht geschmälert werden.
Erhöht wird also das kollektivvertragliche Mindestgehalt, die Überzahlung bleibt unverändert.
HINWEIS: Aufgrund einer B...