KomKo – Kommentierte Kollektivverträge
2024
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Arbeiter – Bauhilfsgewerbe – Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel II b) Lohnanhang
I. Kollektivvertragslöhne (Alle Bundesländer)
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Stundenlohn in Euro | ||
Für alle Gewerbe außer Aufstellung und Montage mobiler Trenn- oder Systemwände | ||
1. | Vorarbeiter | 15,60 |
2. | Fassader, Stuckateure und Gipser, wenn sie bei Fassaden mit Zug-, Gips- und Gipsstuckateur- und Edelputzarbeiten beschäftigt werden sowie Arbeitnehmer, die bisher in dieser Kategorie eingestuft waren. | 15,60 |
3. | Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden | 14,85 |
4. | Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden | 14,55 |
5. | Angelernte Arbeiter | 13,68 |
6. | Hilfsarbeiter | 12,28 |
7. | Hilfspersonal, das zu Aufräumarbeiten der Büro- und Aufenthaltsräume verwendet wird | 11,76 |
Aufstellung und Montage mobiler Trenn- oder Systemwände | ||
Aufsteller und Monteur mobiler Trenn- oder Systemwände | 15,60 | |
Lehrlinge | ||
Lehrlinge im 1. Lehrjahr | 5,00 | |
Lehrlinge im 2. Lehrjahr | 7,50 | |
Lehrlinge im 3. Lehrjahr | 11,15 |
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne Zulagen) darf aus Anlass einer kollekti...