KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Bauhilfsgewerbe - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel II b) Lohnanhang
I. Kollektivvertragslöhne (Alle Bundesländer)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stundenlohn in Euro | ||
Für alle Gewerbe außer Aufstellung
und Montage mobiler Trenn- oder
Systemwände | ||
1. | Vorarbeiter | 15,60 |
2. | Fassader, Stuckateure und Gipser, wenn sie bei
Fassaden mit Zug-, Gips- und Gipsstuckateur- und
Edelputzarbeiten beschäftigt werden sowie
Arbeitnehmer, die bisher in dieser Kategorie
eingestuft waren. | 15,60 |
3. | Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, die in
ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden | 14,85 |
4. | Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, die in
ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden | 14,55 |
5. | Angelernte Arbeiter |
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne Zulagen) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.