KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Güterbeförderungsgewerbe - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Löhne.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Löhne.
Erhöht werden nur die kollektivvertraglichen Mindestlöhne. Im Falle einer Überzahlung bleibt der verdiente Lohn so lange unverändert, als der Gesamtbetrag den kollektivvertraglichen Mindestlohn übersteigt.
In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz allgemein zu unterteilen in
die idR jährlichen ...