Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Angestellte – Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe – Verfall (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Die Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.

Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.

Der KV regelt nachfolgende Verfallsfristen:

Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung schriftlich geltend gemacht werden.

Für alle anderen Ansprüche kann einzelvertraglich eine Verfallsfrist vereinbart werden, die nicht weniger als drei Monate betragen darf.

Macht der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Fristen seinen Anspruch schriftlich geltend, tritt der Verfall ein – d...

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