KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Handel - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Abschnitt 3) E. Aufrechterhaltung der Überzahlungen
1. Die am bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestgehälter sind in ihrer euromäßigen Höhe (centgenau) gegenüber den ab erhöhten kollektivvertraglichen Mindestgehältern aufrechtzuerhalten. Die Aufrechterhaltung der Überzahlung in der Stufe 1 der Beschäftigungsgruppe C bezieht sich auf die Erhöhung, welche sich aus der Anhebung von 2,55% mit Aufrundung auf den nächsten vollen Euro ergibt. (Eine bestehende Überzahlung kann daher um maximal Euro 15,00 gekürzt werden. Die absolute Erhöhung muss daher mindestens Eu...