KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Handel - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Abschnitt 3) E. Aufrechterhaltung der Überzahlungen
1. Die am bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestgehälter sind in ihrer euromäßigen Höhe (centgenau) gegenüber den ab erhöhten kollektivvertraglichen Mindestgehältern aufrechtzuerhalten. Die Aufrechterhaltung der Überzahlung in der Stufe 1 der Beschäftigungsgruppe C bezieht sich auf die Erhöhung, welche sich aus der Anhebung von 2,55 % mit Aufrundung auf den nächsten vollen Euro ergibt. (Eine bestehende Überzahlung kann daher um maximal Euro 15,00 gekürzt werden. Die absolute Erhöhung muss daher mindestens Euro 45,00 betragen.)
(1. idF )
2. Für Arbeitnehmerinnen mit Provision gemäß D. dieses Abschnittes gilt Punkt 1 nur hinsichtlich jener Fälle, in denen ein Fixum vereinbart wurde.
2.1. Liegt der Betrag dieses Fixums höher als das jeweils zustehende kollektivvertragliche Mindestgehalt, ist die euromäßige Differenz zwischen Fixum und kollektivvertraglichem Mindestgehalt aufrechtzuerhalten.
2.2. Liegt der Betrag dieses Fixums niedriger als das jeweils zustehende koll...