KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Arbeitszeit
Vollarbeit
(1) Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit und ihre Änderung sind zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer zu vereinbaren und im Dienstvertrag/Dienstzettel schriftlich festzuhalten.
(2) Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit
a) Die tägliche Normalarbeitszeit umfasst die Zeit von montags bis freitags 7 Uhr 30 bis 18 Uhr 30, samstags 7 Uhr 30 bis 12 Uhr und beträgt grundsätzlich 8 Stunden, außer im Rahmen einer Durchrechnungsvereinbarung gem. Abs. 3). Die Ausnahmeregelungen hinsichtlich einer anderen Verteilung der Arbeitszeit gem. § 4 Abs. 2), (3) und (8) AZG bleiben dadurch unberührt.
b) Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt vierzig Stunden, sofern nicht eine Durchrechnungsvereinbarung gem. Abs. 3) abgeschlossen wurde.
(3) Durchrechnung der Normalarbeitszeit
a) Es kann einzelvertraglich vereinbart werden, dass die Normalarbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 26 Wochen so verteilt wird, dass sie in einzelnen Wochen dieses Durchrechnungszeitraumes auf bis zu 44 Stunden ausgedehnt wird...