KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 24.10.2025
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Angestellte - Immobilienverwalter - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 7 Freizeit bei Dienstverhinderung
Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedem/jeder Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines/ihres monatlichen Entgeltes im folgenden Ausmaß zu gewähren:
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                                                a)
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                                                Beim Tod des Ehegatten
                                                  (-gattin)
                                             | 
                                                3 Arbeitstage
                                             | 
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                                                b)
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                                                Beim Tod des Lebensgefährten
                                                  (-gefährtin), wenn er (sie) mit dem Angestellten
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