KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Personenbeförderung mit PKW - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
XV. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
A. Alle Arbeitnehmer, die am 1. Juni ein Jahr im Betrieb
beschäftigt sind, erhalten einen Urlaubszuschuss, der am 1. Juni
fällig ist. Dieser beträgt 1 Brutto-KV-Mindestmonatslohn.
Der
Urlaubszuschuss gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den
Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis zum 1. Juni.
Übergangsregelung Urlaubszuschuss
Für alle Arbeitnehmer, die nach dem und vor dem eingetreten sind, erfolgt die Berechnung des Urlaubszuschusses vom Eintrittsdatum bis zum auf Basis eines ¾ Brutto-KV Mindestmonatslohns und für den Zeitraum von bis auf Basis 1 Brutto-KV-Mindestmonatslohnes.
Für alle Arbeitneh...