KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Personenbeförderung mit PKW - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
XV. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
A. Alle Arbeitnehmer, die am 1.
Juni ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einen
Urlaubszuschuss, der am 1. Juni fällig ist. Dieser beträgt 1
Brutto-KV-Mindestmonatslohn.
Der Urlaubszuschuss gebührt
abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten
Fälligkeitstag bis zum 1. Juni.
Übergangsregelung Urlaubszuschuss
Für alle Arbeitnehmer, die nach dem und vor dem eingetreten sind, erfolgt die Berechnung des Urlaubszuschusses vom Eintrittsdatum bis zum auf Basis eines ¾ Brutto-KV Mindestmonatslohns und für den Zeitraum von bis auf Basis 1 Brutto-KV-Mindes...