KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XII. Auflösung des Dienstverhältnisses
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat sowie im beiderseitigen Einverständnis kann das Dienstverhältnis jederzeit gelöst werden.
2. Nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit kann das Dienstverhältnis vom Dienstgeber und Dienstnehmer nur zum Ende einer Lohnwoche gelöst werden.
3. Wird das Dienstverhältnis vom Dienstgeber oder Dienstnehmer gelöst, gelten nachstehende Kündigungsfristen:
bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit
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von
mehr als einem Monat bis zu einem Jahr | 1
Woche, |
von
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 2
Wochen, |
von
über fünf Jahre... |