KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Speditions- und Lagerbetriebe - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Art. XIIIa Jubiläumsgeld
1. Als Anerkennung für langjährige Dienste hat der Dienstnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anspruch auf Jubiläumsgeld.
Nach der folgend angeführten ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit wird eine einmalige Anerkennungszahlung gewährt:
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25 Jahre | 2 kollektivvertragliche Monatslöhne |
30 Jahre | 2 kollektivvertragliche Monatslöhne |
35 Jahre | 2,5 kollektivvertragliche Monatslöhne |
40 Jahre | 3,5 kollektivvertragliche Monatslöhne |
Der Berechnung dieser Beträge werden die am Tage der Vollendung des 25., 30., 35. bzw. 40. Dienstjahres geltenden kollektivvertraglichen Monatslöhne zugrunde gelegt. Der sich jeweils ergebende Betrag ist dem Dienstnehmer bei Vollendung seiner 25-, 30-, 35- bzw. 40-jährigen Dienstzeit auszubezahlen.
2. Wird der Dienstnehmer vor Erreichung seiner 25-, 30-, 35- bzw. 40-jährigen Dienstzeit vom Dienstgeber gekündigt, hat er nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anspruch auf die Auszahlung eines aliquoten Teiles des Jubiläumsgeldes. Wird das Dienstverhältnis durch den Tod des Dienstnehmers aufgelöst, geht di...