KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Speditions- und Lagerbetriebe - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Art. XIIIa Jubiläumsgeld
1. Als Anerkennung für langjährige Dienste hat der Dienstnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anspruch auf Jubiläumsgeld.
Nach der folgend angeführten ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit wird eine einmalige Anerkennungszahlung gewährt:
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25 Jahre
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2 kollektivvertragliche
Monatslöhne
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30 Jahre
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2 kollektivvertragliche
Monatslöhne
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35 Jahre
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