KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 05.12.2025
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Angestellte - Immobilienverwalter - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Dieser Kollektivvertrag enthält keine Regelung zu einem Jubiläumsgeld, allerdings besteht ein Anspruch auf Jubiläumstage.
§ 11a Jubiläumstage
Jeder Arbeitnehmer erhält nach 15, 20 und 25 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einmalig je einen zusätzlichen Freizeittag. Der Anspruch auf diesen zusätzlichen Freizeittag entsteht nach Vollendung der genannten Anzahl an Jahren der Betriebszugehörigkeit und ist innerhalb von 12 Monaten ab dem Jubiläumstag nach Vereinbarung der Lage mit dem Arbeitgeber zu konsumieren.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Regelungen zu einem Jubiläumsgeld, ein allfälliger Anspruch müsste sich daher aus einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung ergeben. Allerdings besteht ein Ans...