KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Unter der Rubrik „Allgemeine Informationen zu Kollektivverträgen und Übersichtstabellen“ finden Sie
Allgemeine Informationen zur Angleichung der Kündigungsbestimmungen
und eine
Übersichtstabelle zu den gängigsten Arbeiterkollektivverträgen
Der Kollektivvertrag bestimmt den ersten Monat als Probemonat, dieses kann aber vertraglich verkürzt oder überhaupt ausgeschlossen werden.
Bei den Kündigungsbestimmungen ist zu unterscheiden, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Bei Arbeitgeberkündigungen gelten für alle Berufszweige - ausgenommen jenen der Spengler - seit die Kündigungsfristen des § 1159 ABGB. Für den Berufszweig der Spengler sind aufgrund des Vorliegens einer Saisonbranche gesonderte Kündigungsbestimmungen geregelt. Auf Arbeitnehmerseite gelten jedoch für alle Berufszweige einheitliche Kündigungsbestimmungen.
1) Kündigungen seit - gilt für alle Betriebe, ausgenommen für Betriebe in den Berufszweigen der Spengler (Spengler und Kupferschmiede) in der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler:
Der Arbei...