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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Verfall (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.

Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.

Der KV regelt nachfolgende Verfallsfristen und Sonderbestimmungen:

Alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüche des Arbeitnehmers müssen innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Als Fälligkeitstag gilt der Auszahlungstag jener Lohnzahlungsperiode, in welcher der Anspruch entstand und dem Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung ausgefolgt wurde; siehe dazu in Sonderfragen.

Macht der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Fristen seinen Anspruch geltend, tritt der Verfall ein - der Anspruch ist somit nicht mehr durchsetzbar. Wird jedoch eine rechtzeitige Forde...

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