KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
XXV. Probemonat, Befristung, Kündigung (Auszug)
[...]
1. Probemonat
Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer:innen als Probemonat im Sinne des § 1158 Abs 2 ABGB bzw. § 19 Abs 2 AngG.
Das Probemonat entfällt bei Vorliegen aller nachstehenden Kriterien:
i. wenn die/der Arbeitnehmer:in neuerlich bei derselben/beim selben Arbeitgeber:in und im selben Betrieb eintritt,
die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses nicht länger als 12 Monate gedauert hat und
der Aufgabenbereich im Wesentlichen gleichgeblieben ist.
Fallweise Beschäftigung führt nicht zum Entfall des Probemonats.
Entfällt das Probemonat, ist dies im Dienstzettel bzw. im Arbeitsve...