KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
XXV. Probemonat, Befristung, Kündigung (Auszug)
[...]
2. Kündigung
Nach Ablauf bzw. Entfall des Probemonats können die Arbeitsvertragsparteien den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfristen zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats kündigen.
Befristete Arbeitsverträge:
Der Endtermin der Befristung muss im Arbeitsvertrag mit einem konkreten Datum festgelegt werden, ansonsten ist die Befristung rechtsunwirksam.
Befristete Arbeitsverträge können nach Ablauf der Befristung im Einvernehmen mit der/dem Arbeitnehmer:in einmalig um bis zu vier Wochen ver...