KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Gewerbe - fachlicher Geltungsbereich (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 2 Geltungsbereich
(1) Der Kollektivvertrag gilt:
a) räumlich:
für das Gebiet der Republik Österreich.
b) fachlich:
für alle Betriebe, die einem der vertragschließenden Arbeitgeberverbände angehören.
Einschränkungen des fachlichen Geltungsbereiches:
Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler:
der Vertrag gilt nur für die Berufszweige der Dachdecker und Glaser.
Bundesinnung der Gesundheitsberufe:
der Vertrag gilt nur für die Berufszweige der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher, der Miederwarenerzeuger und der Zahntechniker.
Bundesinnung der Fahrzeugtechnik:
der Vertrag gilt nur für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, ausgenommen jener Betriebe, die bereits vor dem eine ...