KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - IC‑KV - fachlicher Geltungsbereich (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 2 Geltungsbereich
(1) Der Kollektivvertrag gilt
a) räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich.
b) fachlich: für alle Betriebe, die einem der vertragschließenden Arbeitgeberverbände angehören.
Einschränkungen des fachlichen Geltungsbereiches:
Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen:
der Vertrag gilt nur für die Betreiber von Call-Shops.
Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie:
Der Vertrag gilt nicht für Betriebe, die eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" ...