KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - IC-KV - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 8 Freizeit bei Dienstverhinderung
Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines monatlichen Entgeltes in folgendem Ausmaß zu gewähren:
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a) | beim Tode des/der Ehegatten/Ehegattin oder
des/der eingetragenen Partners/in | 3
Arbeitstage |
b) | beim Tode des/der
Lebensgefährten/Lebensgefährtin, wenn er/sie mit
dem Angestellten im gemeinsamen Haushalt
lebte | 3
Arbeitstage |
c) | beim Tod eines Elternteiles | 3
Arbeitstage |
d) | beim Tod ein... |