Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Sozialwirtschaft Österreich – Verfall (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

In § 40 Abs. 1 SWÖ-KV wurde für Ansprüche aus dem Kollektivvertrag eine neunmonatige Verfallfrist normiert. Da die Formulierung in § 40 SWÖ-KV weder auf Arbeitgeber noch auf ArbeitnehmerInnen Bezug nimmt, gilt die Regelung selbstverständlich für beide Arbeitsvertragsparteien. Der zwischenzeitliche Verfall einer Forderung kann daher auch vom Arbeitgeber eine/r ArbeitnehmerIn gegenüber geltend gemacht werden.

Die normierte neunmonatige Verfallfrist beginnt ab Fälligkeit einer Forderung zu laufen, d. h. als Vorfrage des möglichen Verfalls (oder der möglichen Verjährung) ist immer die Fälligkeit eine...

Daten werden geladen...