KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Bauindustrie und Baugewerbe - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang I Lohnordnung
Beschäftigungsgruppeneinteilung
I. Vizepolier
(Hauptgerüster, Hauptpartieführer im Straßenbau, Hilfspolier).
II. Facharbeiter
(das sind Arbeitnehmer, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden bzw. für die Beschäftigung in diesem Beruf als Facharbeiter vermittelt oder aufgenommen wurden):
a) Vorarbeiter,
b) Facharbeiter,
III. Angelernte Bauarbeiter
(das sind für besondere Arbeiten qualifizierte Arbeiter) Die Einstufung in diese Beschäftigungsgruppe ist nicht von weiteren Qualifikationserfordernissen abhängig.
a) Asphaltierervorarbeiter,
Baggerführer, Drittelführer,
Düsenführer von Mörtelspritzmaschinen,
Eisenbahnoberbauvorarbeiter,
Führer von motorisch betriebenen Turm- und Derrick-Kränen,
Führer von Grädern, Straßenfertig...