KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Baugewerbe und Bauindustrie - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang zum KV, I.3. Erhöhung der IST-Gehälter
Bei jenen Angestellten, die höhere als die im Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie festgelegten Gehälter beziehen, ist deren bisheriges Gehalt um den Differenzbetrag zu erhöhen, der sich aus dem bisherigen kollektivvertraglichen Gehalt () und den entsprechenden Sätzen des Kollektivvertrages vom ergibt.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.
Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Gehalt und dem tatsächlichen Gehalt (ohne kollektivvertragliche Zulagen), darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung nicht geschmälert werden.
Erhöht wird also das kollektivvertragliche Mindestgehalt, die Überzahlung bleibt unverändert.
In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz a...