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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Angestellte - Baugewerbe und Bauindustrie - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.

Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Gehalt und dem tatsächlichen Gehalt (ohne kollektivvertragliche Zulagen), darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung nicht geschmälert werden.

Erhöht wird also das kollektivvertragliche Mindestgehalt, die Überzahlung bleibt unverändert.

Allgemeines zu Lohn- und Gehaltserhöhungen in Kollektivverträgen

In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz a...

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