KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Angestellte - Baugewerbe und Bauindustrie - Homeoffice - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Keine Bestimmungen zu Homeoffice
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmungen zu Telearbeit/Homeoffice.
Seit gibt es eine gesetzliche Regelung für Homeoffice in § 2h AVRAG. Darin wird zunächst definiert, dass eine Arbeit im Homeoffice dann vorliegt, wenn regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbracht werden.
Wenn diese Definition erfüllt ist, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Dies bedeutet, dass eine schriftliche Vereinbarung über Homeoffice vorliegen muss, wobei keine Unterschriftlichkeit notwendig ist (E-Mail, Handysignatur oder IT-Tools sind ausreichend).
In Betrieben mit Betriebsrat gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, eine Homeoffice-Betriebsvereinbarung abzuschließen, allerdings wurde im Zuge de...