KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
15. Auflösung des Dienstverhältnisses
Das unbefristete Dienstverhältnis kann nach Bestimmungen des Angestelltengesetzes gekündigt werden mit der Maßgabe, dass es jeweils zum 15. oder Letzten des Kalendermonats aufgekündigt werden kann (§ 20 Abs. 3 Angestelltengesetz).
Kommentierung
Für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind neben den allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG kollektivvertragliche Sonderregelungen zu beachten. Auch ohne separate Vereinbarung im Arbeitsvertrag können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine Beendigung zu jedem 15. oder Letzten eines Monats durchführen.
Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltenverhältnisses und beträgt mindestens 6 Wochen. Zu beacht...