KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Arbeiter/tw. Angestellte - Zahntechnikergewerbe - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 12 Überstundenentlohnung
1. Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit oder die tägliche Normalarbeitszeit, die sich aufgrund der Verteilung dieser wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt, überschritten wird.
2. Ebenso ist jede nicht mehr übertragbare Gutstunde am Ende des Durchrechnungszeitraumes gem. § 6 als Überstunde zu vergüten.
3. Der Überstundengrundlohn beträgt 1/173 des Monatslohnes bzw. -gehalts.
4. Für Überstunden in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gebührt ein Zuschlag von 50 %.
5. Für Überstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.
6. Überstunden werden entweder ...