KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Handel - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
D. Weihnachtsremuneration
a) Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration. Diese beträgt bei vereinbarter wöchentlicher Entlohnung 4,33 Bruttowochenlöhne bzw. bei vereinbarter monatlicher Entlohnung 1 Bruttomonatslohn.
b) Den während des Kalenderjahres eintretenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gebührt der aliquote Teil der Weihnachtsremuneration, berechnet vom Eintritt bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
c) Den während des Kalenderjahres austretenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gebührt der aliquote Teil der Weihnachtsremuneration, berechnet vom 1. Jänner des laufenden Kalenderjahres bis zum Austritt.
d) Den während des Kalenderjahres eintretenden und wä...