KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Maler, Lackierer, Schilderhersteller - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nacht- und Schichtarbeit
a) Als Überstunden gelten alle über die normale täglich vereinbarte Arbeitszeit geleisteten Arbeitsstunden mit Ausnahme von Einbringungsstunden.
b) Werden auf Verlangen des Arbeitgebers in Ausnahmefällen solche Überstunden geleistet, werden diese mit einem Zuschlag von 50 Prozent auf den Stundenlohn vergütet.
c) Sonntagsstunden werden mit einem hundertprozentigen Zuschlag auf den Stundenlohn vergütet.
d) Für Überstunden in der Nacht, das ist von 20 Uhr bis 6 Uhr früh, wird ein hundertprozentiger Zuschlag vergütet.
e) Am 24. und 31. Dezember wird bis 12 Uhr bei Bezahlung der ausfallenden Arbeitsstunden gearbeitet.
Wird am 24. und 31.12. pro Halbtag Urlaub vereinbart, so ist nur ein ganzer Urlaubstag vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abzuziehen.
f) Als gesetzliche Feiertage gelten: 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November, 8., 25. und 26. Dezember.
Der Karfreitag gilt im Sinne des Arbeitsruhegesetzes - ARG - BGBl. Nr. 144/8...